Autounfall – Was muss ich beachten?
Es ist schneller passiert, als man denkt und man ist mit dem Auto in einen Unfall verwickelt. Bei einem Unglück gibt es einige rechtliche Verhaltensregeln, die man beachten muss.
Verhaltenspflichten bei einem Autounfall
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Beteiligten eines Autounfalls verpflichtet sind anzuhalten und den Verkehr zu sichern, indem zum Beispiel das Pannendreieck vorschriftsgemäss gestellt wird oder der Warnblinker des Autos in Betrieb genommen wird.
Sobald verletzte Personen im Spiel sind, tritt die Hilfeleistungspflicht in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
Alle Unfallbeteiligten Personen, damit sind auch die Mitfahrenden Personen gemeint, sind zur Hilfeleistung gegenüber den Verletzten und der Avisierung der Polizei verpflichtet. Wenn es sich bei den Verletzungen um kleinere Schürfungen oder Prellungen handelt, kann auf Wunsch der Verletzten auf den Beizug der Polizei verzichtet werden. Es müssen aber in jedem Fall immer die Personalien aufgenommen werden und die Unfallstelle darf nicht verändert werden.
Die Beteiligten dürfen sich nur mit der Zustimmung der Polizei von der Unfallstelle entfernen. Davon ausgenommen sind Personen, die Hilfe benötigen oder Hilfe herbeirufen möchten. Alle Unfallbeteiligten sind verpflichtet bei der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken und Auskunft zu geben. Allerdings haben die am Autounfall beteiligten Personen das Recht, ihre Aussage zu verweigern, da niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten. Eine Aussageverweigerung kommt hier zum Zug.
Was ist bei einem Sachschaden zu tun?
Bei einem Sachschaden (ohne Verletzte) muss sich der Schadenverursacher sofort beim Geschädigten melden, um Namen und Adresse anzugeben. Es reicht nicht aus, nur einen Zettel mit den Personalien zu hinterlassen. Ist der Geschädigte nicht erreichbar, dann muss umgehend die Polizei benachrichtigt werden, unabhängig von der Grösse des Schadens.
Ist die geschädigte Person vor Ort, handelt es sich um einen reinen Sachschaden und können sich die beteiligten Personen einigen, dann kann auf die Benachrichtigung der Polizei verzichtet werden.
Konsequenzen bei Missachtung der Verhaltenspflichten
Autounfall mit verletzten Personen
Im Art. 128 Unterlassung der Nothilfe ist folgendes festgelegt:
Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Autounfall mit Sachschaden
Verkehrsunfälle ohne Personenschaden, bei welchen zum Beispiel Fahrerflucht begangen wurde, ist eine Übertretung, welche mit einer Busse ohne Eintrag im Strafregister bestraft wird. Je nach Vertuschungsversuch des Unfallverursachers können weiterreichende Konsequenzen folgen. Es können administrative Konsequenzen, eine Verwarnung oder ein Entzug des Führerausweis drohen.
Falls Sie jemals in einen Autounfall verwickelt sein sollten, dann denken Sie an die genannten Verhaltensregeln.
Konsequenzen bei Missachtung der Verhaltenspflichten
Autounfall mit verletzten Personen
Im Art. 128 Unterlassung der Nothilfe ist folgendes festgelegt:
Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Autounfall mit Sachschaden
Verkehrsunfälle ohne Personenschaden, bei welchen zum Beispiel Fahrerflucht begangen wurde, ist eine Übertretung, welche mit einer Busse ohne Eintrag im Strafregister bestraft wird. Je nach Vertuschungsversuch des Unfallverursachers können weiterreichende Konsequenzen folgen. Es können administrative Konsequenzen, eine Verwarnung oder ein Entzug des Führerausweis drohen.
Falls Sie jemals in einen Autounfall verwickelt sein sollten, dann denken Sie an die genannten Verhaltensregeln.
Unsere Crew verhilft Ihrem Auto wieder zum Strahlen
Nachdem die verunfallten Personen medizinisch versorgt sind und die Unfallstelle geräumt ist, muss man sich Gedanken machen, wie es mit dem beschädigten Fahrzeug weiter geht. Dabei ist Ihnen das Garage Zimmerli Team gerne behilflich. Wir beurteilen den Schaden, übernehmen die Formalitäten und regeln alles für Sie mit der Versicherung. Egal ob es sich um einen kleinen Kratzer handelt oder den grossen Blechschaden. Wir sind für Sie da und reparieren alles zu Ihrer Zufriedenheit.
Kommen Sie vorbei oder buchen Sie einen Werkstatttermin, wir sind ganz in Ihrer Nähe.
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