AUTOFINDER
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All-Inclusive
Zimmerli Auto Abo
Zimmerli Auto Abo
- Das Zimmerli Auto im Abo
- Fixe Mietdauer 1 oder 3 Monate; variabel ab 6 Monaten Laufzeit
- mit All-Inclusive-Paket (Versicherung, Zulassung, Verkehrssteuern, Service & Wartung, Bereifung, Vignette CH inklusive)
- ab CHF 675.- pro Monat (günstigster Preis bei 6 Monaten und 1000km/Monat)
All-Inclusive Auto Abo
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Auto Abo Kunden und der Zimmerli Rent AG
1. Geltungsbereich I Allgemeines
1.1. Zimmerli Auto Abo («ZAA») ist ein Brand der ZR. Die vorliegenden AGB finden ergänzend zu den für alle Kunden der ZR geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») Anwendung und gelten lediglich für Kunden, die mit der ZR Abo Verträge für Personenkraftwagen abschliessen («Abo Kunden»).
1.2. ZR kann die AGB jederzeit ändern. Der Abo Kunde wird vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise informiert.
2. Mietobjekt & Austausch
2.1. Das Mietobjekt ist immer ein Personenkraftwagen («Fahrzeug»). Das Fahrzeug wird im Vertrag spezifiziert und kann während der Laufzeit durch ZR ausgetauscht werden, wenn dieses der gleichen Kategorie entspricht (siehe Ziffer 2.2).
2.2. Dieselbe Kategorie bedeutet ähnliches Fahrzeug mit gleicher Leistung (PS); Aussen- und Innenfarbe, Bereifung und Optionen können jedoch abweichen.
3. Laufzeit, Kündigung und Mehrkilometer
3.1. Es wird zwischen der Kurzzeitmiete mit 1 Monat oder 3 Monaten Laufzeit («Kurzzeitmiete») und der variablen Miete mit mindestens 6 Monaten Laufzeit («variable Miete», kollektiv die «Miete») unterschieden. Die Miete kann Wahlweise mit 1000, 2000 oder 3000km/Monat vertraglich festgelegt werden.
3.2. Bei einer Kurzzeitmiete ist die Laufzeit vertraglich fixiert und diese muss daher nicht gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung einer Kurzzeitmiete seitens des Abo Kunden ist im Regelfall nicht möglich. Es steht im Ermessen der ZR davon im Einzelfall abzuweichen.
3.3. Die variable Miete hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und kann anschliessend unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende eines beliebigen Monats gekündigt werden.
3.4. Die Kündigung bei einer variablen Miete hat schriftlich per Post (an Zimmerli Rent AG, Hauptstrasse 1, 5032 Aarau Rohr), oder per E-Mail (an rent@garage-zimmerli.ch) zu erfolgen.
3.5. Die ZR hat bei beiden Mietarten das Recht, den Mietvertrag in den folgenden Fällen jederzeit und mit sofortiger Wirkung ausserordentlich zu kündigen:
– bei Verletzung des Vertrages oder dieser AGB seitens des Abo Kunden
– bei einem Verzug im Sinne von Ziffer 5.3
– bei Verstössen gegen den Verwendungsrestriktionen gemäss Abschnitt 12
– wenn der Abo Kunde gegenüber der ZR falsche oder irreführende Angaben gemacht hat.
Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung ist die ZR berechtigt, das Fahrzeug in eigener Regie und ohne Rücksprache mit dem Abo Kunden von einem beliebigen Ort rückzuführen, wobei der Kunde das Fahrzeug grundsätzlich in Aarau Rohr abzustellen hat.
3.6. Mehrkilometer als die vertraglich festgelegten müssen umgehend gemeldet werden, damit das Abonnement angepasst werden kann.
4. Leistungen der ZR
4.1. ZR übergibt dem Kunden das Fahrzeug zum Gebrauch während der Laufzeit des Vertrages. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum von ZR (mehr dazu unter Abschnitt 13).
4.2. Im Mietpreis inbegriffen sind die folgenden Leistungen:
– Nutzung des Fahrzeugs
– Service und Wartung
– Sommer- und Winterbereifung
– Versicherung (siehe Abschnitt 9)
– Gesetzliche Abgaben
– Autobahnvignette
4.3. Ausgeschlossen von den Leistungen ist Folgendes:
– Kraftstoff (Benzin, Diesel oder Strom)
– Reinigungskosten während der Miete
– Weitere ausserordentliche Kosten wie Bussen (siehe Abschnitt 14)
– Schäden
5. Mietpreis, Zahlung & Verzug
5.1. Der monatliche Mietpreis, Zahlungsinfo und das Zahlungsziel sind auf dem Mietvertrag festgehalten.
5.2. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist erhält der Auto Abo Kunde eine erste kostenlose Mahnung/Zahlungserinnerung mit einer neuen Frist von 5 Tagen.
5.3. Nach Ablauf der unter Punkt 5.2 genannten Zahlungsfrist, gilt der Auto Abo Kunde als im Verzug («Verzug») und kann eine zweite kostenpflichtige (CHF 50) Mahnung/Zahlungserinnerung erhalten.
5.4. Neben den anderen hierin umschriebenen Rechten (ausserordentliches Kündigungsrecht I kostenpflichtige zweite Mahnung) ist die ZR
bei Eintritt eines Verzuges berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu verlangen.
5.5. Die monatliche Zahlung erfolgt per Rechnung.
6. Unterhalt
6.1. Service und Wartung sind in der Miete enthalten. ZR teilt dem Auto Abo Kunden bei Übergabe die Wartungsintervalle mit. Ist ein Service oder eine Wartung fällig, nimmt der Auto Abo Kunde mit ZR Kontakt auf. ZR organisiert Wartung und Ersatzmobilität.
6.2. Der Auto Abo Kunde erhält das Fahrzeug immer mit der an die Saison angepassten Bereifung. Der Auto Abo Kunde setzt sich für einen Reifenwechsel mit ZR in Kontakt und ZR koordiniert diesen.
6.3. Alle Unterhaltsarbeiten werden durch ZR ausgeführt. Möchte der Auto Abo Kunde dies in einer anderen Garage ausführen, ist dies gegen Rücksprache mit ZR und Aufpreis ausnahmsweise möglich.
6.4. Es dürfen keine Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden, ohne dass ZR darüber informiert ist.
6.5. Eine neue Autobahnvignette für das kommende Jahr sendet ZR dem Auto Abo Kunden jeweils im Dezember zu.
7. Fahrzeugübergabe
7.1. ZR übergibt dem Auto Abo Kunden ein betriebssicheres (gemäss Schweizer Strassenverkehrsgesetz) und vollgetanktes Fahrzeug.
7.2. Mängel am Fahrzeug kann der Auto Abo Kunde auf dem Übergabeprotokoll festhalten.
7.3. Der Auto Abo Kunde erhält von ZR zu dem Fahrzeug folgende Unterlagen:
– Fahrzeugausweis im Original
– Dokumentenmappe
– Betriebsanleitungen
– Haupt- und Ersatzschlüssel
7.4. Das Fahrzeug muss während den Öffnungszeiten der Zimmerli Rent AG zurückgeben werden. Wird das Fahrzeug auf Wunsch des Auto Abo Kunden durch die ZR abgeholt, verrechnet die ZR dem Abo Kunden Fr. 150.
8. Fahrzeugrücknahme
8.1. Der Kunde retourniert das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand, gereinigt und vollgetankt.
8.2. Ist das Fahrzeug nicht in betriebssicherem Zustand, gereinigt und oder vollgetankt, verrechnet ZR dies dem Auto Abo Kunden. Für die Reinigung durch ZR werden Fr. 74 verrechnet. Übermässige Verschmutzung nach Aufwand.
8.3. ZR füllt das Rücknahmeprotokoll zusammen mit dem Auto Abo Kunden aus.
8.4. Sind sich Auto Abo Kunde und ZR nicht einig über den Zustand des Fahrzeugs, lässt ZR eine externe Expertise erstellen. Die Kosten der externen Expertise gehen zu Lasten des Auto Abo Kunden, sofern sich aus der Expertise ergibt, dass das Fahrzeug nicht vertragsgemäss retourniert wurde.
8.5. Schäden werden dem Kunden direkt verrechnet.
9. Versicherung und Selbstbehalt
9.1. Das Fahrzeug ist bei der Allianz Suisse versichert mit folgenden Leistungen:
– Selbstbehalt von CHF 1’000 für den Kunden
9.2. Folgende Leistungen sind nicht inbegriffen:
– Parkschaden Selbstbehalt Fr. 300
– Mitgeführte Sachen
– Unfallversicherung des Lenkers und Insassen
– Zerkratzte Felgen reparierbar Fr. 200
– Zerkratzte Felgen nicht reparierbar
9.3. Im Schadenfall verrechnet ZR dem Auto Abo Kunden den Selbstbehalt.
10. Datenschutz & Bonitätsprüfung
10.1. Es gelten die entsprechenden Bestimmungen der AGBs und der Datenschutzerklärung, die auf dem Mietvertrag ersichtlich ist.
10.2. Mit einer Anfrage erlaubt der Auto Abo Kunde der ZR, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
11. GPS-Tracker
11.1. In dem Fahrzeug ist ein GPS-Tracker verbaut, der auf keinen Fall ausgebaut werden darf.
11.2. Die ZR verwendet diesen GPS-Tracker ausschliesslich zum Zwecke der Fahrzeugsicherung, Unfallrekonstruktion, Vertragskontrolle und des Supports bei Pannen; die GPS-Daten werden weder gespeichert noch Dritten weitergegeben. Der Auto Abo Kunde ist sich bewusst, dass die ZR somit jederzeit die Position des Fahrzeuges eruieren kann und erteilt seine Zustimmung zur Nutzung zu den genannten Zwecken.
11.3. Wird der GPS-Tracker entfernt, wird das Fahrzeug automatisch bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Die Kosten dafür trägt der Auto Abo Kunde.
12. Unerlaubte Verwendungszwecke
12.1. Das Fahrzeug darf lediglich von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und gültigem Führerausweis geführt werden.
12.2. Der Auto Abo Kunde haftet für Drittlenker.
Das Fahrzeug darf lediglich in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten verwendet werden (ohne Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Libyen, Russische Föderation, Syrien, Ukraine, Weissrussland).
12.3. Für Ausnahmen hierzu bedarf es einer schriftlichen Einwilligung der ZR.
12.4. Das Fahrzeug darf nicht auf Rennstrecken oder ausserhalb des Geltungsbereichs des Strassenverkehrsgesetzes verwendet werden.
12.5. Der Kunde darf das Fahrzeug weder verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen, noch zu Fahrschulzwecken oder als Taxi, bei Motorsportveranstaltungen, zum Abschleppen/ Bewegen anderer Fahrzeuge oder gewerblichen Zwecken verwenden.
13. Eigentum
13.1. Das Fahrzeug ist Eigentum der ZR. Der Auto Abo Kunde hat keinerlei Eigentumsrechte oder andere dingliche Rechte. Jegliche Retentionsrechte des Auto Abo Kunden am Fahrzeug für Ansprüche gegenüber ZR sind ausgeschlossen.
14. Bussen und Strafen
14.1. Der Kunde hat sich an das Strassenverkehrsgesetz zu halten.
14.2. Bussen und Strafen hat der Auto Abo Kunde zu bezahlen.
14.3. ZR behält sich das Recht vor, die Kundendaten an alle behördlichen Amtsstellen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Strassenverkehrsämter usw. herauszugeben sowie vom Auto Abo Kunden im Falle von Bussen eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 30 zu verlangen.
15. Sauberkeit und Sorgfaltspflicht
15.1. Der Auto Abo Kunde hat dem Fahrzeug jederzeit Sorge zu tragen.
15.2. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden.
15.3. Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
15.4. Das Fahrzeug ist jederzeit diebstahlsicher und beim Verlassen immer geschlossen zu hinterlassen.
16. Gerichtstand und anwendbares Recht
16.1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auto Abo Kunden und der ZR unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
16.2. Ausschliesslicher Gerichtstand ist Aarau Rohr. Die ZR behält sich das Recht vor, den Auto Abo Kunden bei jedem anderen zuständigen in- oder ausländischen Gericht zu belangen.